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Website für Ferienwohnungen an der Ostsee

Stand: · 6 Quellen am Seitenende

Braucht eine Ferienwohnung eine eigene Website, wenn sie schon auf den Portalen steht?

Ja, aus einem Grund, der sich rechnen lässt: Auf dem Portal kostet jede Buchung eine Gebühr, auf der eigenen Seite nicht. Airbnb veröffentlicht seine Sätze — bei der geteilten Servicegebühr zahlt der Gastgeber meist 3 Prozent und der Gast zusätzlich rund 14 bis 17 Prozent, bei der einheitlichen Gebühr trägt der Gastgeber meist 15,5 Prozent allein. Booking.com veröffentlicht keinen einheitlichen Satz; was Sie zahlen, steht in Ihrem Vertrag. Die eigene Seite ersetzt die Portale nicht, sie holt einen Teil der Buchungen daran vorbei — und dieselbe Wohnung ist bei Direktbuchung für den Gast günstiger, weil seine Gebühr wegfällt. Wie groß Ihr Direktanteil wird, kann Ihnen vorher niemand sagen; das steht erst in Ihrer nächsten Abrechnung. Eine vollständige Seite kostet bei mir 800 € einmalig.

Die Rechnung hinter der eigenen Seite

Portale bringen Buchungen, und sie bringen sie zuverlässig. Sie kosten dafür einen Anteil an jeder einzelnen — dauerhaft, auch bei dem Gast, der zum fünften Mal kommt.

Belastbar veröffentlicht ist nur ein Teil dieser Sätze. Airbnb nennt sie in der eigenen Hilfe wörtlich: „Die meisten Gastgeber:innen zahlen eine Servicegebühr von 3 %“ bei der geteilten Gebühr, und „Die meisten Gastgeber:innen zahlen 15,5 %, die übrigen Gastgeber:innen zahlen in der Regel 14 % bis 16 %“ bei der einheitlichen. Booking.com veröffentlicht keinen allgemeinen Satz — dort steht die Provision im Vertrag der einzelnen Unterkunft. Was in Blogbeiträgen dazu kursiert, ist nicht belegt, und deshalb steht es hier nicht.

Ein Posten, der in der Rechnung meist fehlt: Bei der geteilten Servicegebühr zahlt der Gast zusätzlich rund 14 bis 17 Prozent des Buchungsbetrags. Die 3 Prozent sind nur Ihr Anteil. Für die eigene Seite ist das das stärkere Argument als Ihre eigene Ersparnis: Dieselbe Wohnung ist bei Direktbuchung für den Gast günstiger — und das dürfen Sie hinschreiben.

Rechnen Sie mit Ihrer eigenen Abrechnung, nicht mit einer Zahl aus dem Netz: Provision der letzten Saison geteilt durch Ihre Buchungen. Was eine eigene Seite einspart, hängt allein daran, welchen Anteil Sie daran vorbeibekommen.

Was die Region hergibt

Die Lübecker Bucht ist kein Ort, an dem man um Gäste betteln muss. Sie ist ein Ort, an dem sehr viele Gäste sehr viel vergleichen.

Zwei Hinweise, ohne die die Tabelle mehr behauptet, als sie hergibt. Erstens erfasst die amtliche Beherbergungsstatistik nur Betriebe ab zehn Betten und Campingplätze ab zehn Stellplätzen. Die einzelne privat vermietete Wohnung ist darin nicht enthalten — also ausgerechnet das, worum es auf dieser Seite geht. Die Zahlen zeigen die Größe der Region, nicht die Nachfrage nach Ihrem Haus. Zweitens ist Travemünde ein Stadtteil von Lübeck und in der Lübecker Gesamtzahl bereits enthalten; die Spalte lässt sich nicht addieren.

OrtÜbernachtungen 2024Ankünfte 2024Quelle
Lübeck gesamt, mit Travemünde 2.270.187 832.539 Hansestadt Lübeck, Urlaubsbilanz 2024
davon Travemünde 1.162.817 311.244 Hansestadt Lübeck, Urlaubsbilanz 2024
Timmendorfer Strand, Gemeinde 1.456.282 363.020 Statistikamt Nord, Beherbergung 2024
Scharbeutz, Gemeinde 895.640 194.765 Statistikamt Nord, Beherbergung 2024

Die zwei Suchen, um die es geht

Gäste suchen auf zwei Arten, und nur eine davon können Sie gewinnen.

Die erste ist die Suche nach der Kategorie: „ferienwohnung timmendorfer strand mit hund“. Dort stehen die Portale, und dort werden Sie eine einzelne Wohnung nicht davor platzieren. Das ist keine Frage des Aufwands, sondern der Größenordnung.

Die zweite ist die Suche nach dem Namen: „haus seeblick niendorf“. Diese Suche stellt jemand, der Sie auf dem Portal schon gesehen hat und jetzt wissen will, ob es Sie wirklich gibt. Wer hier nichts findet außer demselben Portaleintrag, bucht dort. Wer eine eigene Seite mit Bildern, Preisen und einer Telefonnummer findet, hat die Wahl.

Dass Gäste diesen zweiten Weg überhaupt gehen, ist in der Branche als Schaufenster-Effekt bekannt. Eine belastbare Zahl dafür, wie oft das passiert, habe ich nicht gefunden — deshalb steht hier keine. Was Sie selbst prüfen können: Fragen Sie Ihre nächsten zehn Direktbucher, wo sie Sie zuerst gesehen haben.

Diese zweite Suche ist der ganze Punkt, und sie ist realistisch: Sie sind der Einzige, der über Ihr Haus schreibt. Ob und wie schnell das aufgeht, entscheidet trotzdem Google und nicht ich.

Was auf eine Ferienwohnungsseite gehört

In dieser Reihenfolge, weil Gäste in dieser Reihenfolge fragen.

  • Preis und Belegung, ohne Anfrage. Wer erst schreiben muss, um den Preis zu erfahren, schreibt meistens nicht. Ein Kalender mit belegten Zeiträumen erspart Ihnen die Anfragen, aus denen ohnehin nichts wird.
  • Bilder, die zeigen, was man sonst nachfragt: das Bad vollständig, die Küche, die Betten im echten Zustand, den Weg zum Strand, den Stellplatz.
  • Die Bedingungen im Klartext: Haustiere, Endreinigung, Kurtaxe, Anzahlung, Nichtraucher, W-LAN, Anreisetag. Genau diese Wörter tippen Gäste in die Suche.
  • Die Umgebung in eigenen Worten. Wo man einkauft, wo das Wasser flach ist, wo man bei Regen hinfährt. Das ist der Text, den kein Portal hat und den Suchmaschinen und KI-Antworten aufgreifen.
  • Ein direkter Kontaktweg. Telefonnummer sichtbar, nicht nur ein Formular. Bei Ferienunterkünften wird angerufen.
  • Eine Anfahrtsbeschreibung mit der echten Adresse. Sie ist zugleich das stärkste Signal dafür, dass es das Haus gibt.

Barrierefreiheit: erst prüfen, dann sorgen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ob eine Seite darunter fällt, hängt daran, ob auf ihr ein Vertrag zustande kommt: Eine Buchung mit verbindlichem Abschluss erfüllt das Merkmal, ein Belegungskalender mit Anfrageformular nach meinem Verständnis nicht. Das ist übrigens genau der Weg, den ich weiter oben empfehle.

Und selbst wenn: Für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme. Ob Ihr Betrieb darunter fällt, entscheidet sich an Beschäftigtenzahl und Umsatz und lässt sich nicht nach Gefühl beantworten — ich kann es Ihnen nicht sagen und tue es deshalb auch nicht. Was das Gesetz verlangt, wo die Grenze verläuft und was bei einem Verstoß passiert, steht mit Fundstellen auf der Seite zum BFSG.

Was ich dazu nicht mache: Rechtsberatung. Das Erstellen von Rechtstexten und die Beratung Dritter in Rechtsfragen sind Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG und einem Nicht-Anwalt untersagt. Ich baue die Seite technisch barrierefrei — das ist Handwerk und keine Rechtsfrage.

Was das bei mir kostet

Eine vollständige Seite kostet 800 € einmalig, mit laufender Betreuung 500 € einmalig plus 250 € im Monat. Domain und Hosting sind 12 Monate enthalten, die Domain läuft auf Ihren Namen. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechne ich keine Umsatzsteuer; es sind Endpreise.

Für ein einzelnes Haus reicht der Umfang des Grundpakets in aller Regel. Wer mehrere Objekte vermietet, braucht je Objekt eine eigene Seite — sonst konkurrieren die Wohnungen in der Suche miteinander statt mit den Portalen.

Fragen

Häufig gefragt

Soll ich meine Portale kündigen, wenn ich eine eigene Seite habe?

Nein. Die Portale bringen die Gäste, die Sie noch nicht kennen; die eigene Seite holt die zurück, die Sie schon kennen. Wer kündigt, verliert die erste Gruppe vollständig und gewinnt nichts dazu. Sinnvoll ist beides nebeneinander.

Brauche ich ein Buchungssystem auf der eigenen Seite?

Nicht zwingend. Viele Vermieter fahren besser mit einem Belegungskalender und einer Anfrage per Telefon oder Formular — das kostet nichts an Gebühren und Sie behalten die Entscheidung, wen Sie aufnehmen. Ein echtes Buchungssystem lohnt sich ab mehreren Objekten oder wenn Sie nicht erreichbar sein wollen.

Wie komme ich bei „ferienwohnung ostsee“ nach vorn?

Realistisch: gar nicht. Dort stehen Portale mit Zehntausenden Objekten. Erreichbar ist die Suche nach Ihrem Hausnamen, nach Ihrem Ortsteil mit einer Bedingung und nach den Fragen, die Gäste vor der Buchung stellen. Wer Ihnen Platz 1 bei der großen Suche verspricht, verkauft Ihnen etwas, das er nicht halten kann.

Lohnt sich das bei nur einer Wohnung?

Rechnen Sie es selbst nach, mit Ihren Zahlen: Was haben Sie letzte Saison an Portalgebühren gezahlt, und welchen Anteil davon trauen Sie sich zu, direkt zu bekommen? Ich kenne Ihre Auslastung nicht und nenne deshalb keine Frist, ab der sich das trägt — wer das tut, rät. Bei einer Wohnung, die zehnmal im Jahr vermietet wird, lohnt es sich vermutlich nicht, und dann sage ich das.

Was ist mit Bewertungen — kann ich die vom Portal übernehmen?

In die strukturierten Daten der eigenen Seite gehören sie nicht: Google verlangt dafür ausdrücklich Bewertungen, die auf Ihrer eigenen Seite abgegeben wurden, und untersagt das Zusammentragen fremder. Das ist der Teil, den ich beurteilen kann, weil er in Googles Dokumentation steht. Ob Sie fremde Bewertungen sichtbar auf der Seite zitieren dürfen, ist dagegen eine Rechtsfrage — Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und die Nutzungsbedingungen des Portals. Dazu sage ich nichts; das gehört zu einem Anwalt und nicht zu mir.

Nächster Schritt

Angebot in 24 Stunden

Erzählen Sie mir kurz, worum es geht — telefonisch in 20 Minuten oder per Formular. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis, ohne dass daraus etwas folgt.

  • Das Angebot kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
  • Kein Newsletter. Ihre Adresse bekommt sonst niemand.
  • Sie sprechen mit mir, nicht mit einem Vertrieb.