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Ratgeber: Was eine Website kostet und worauf Betriebe achten müssen

Der Ratgeber ist eine Sammlung von 30 belegten Texten zu Kosten, Baukasten, Barrierefreiheit, SEO, Google Ads und Website-Umzug. Jeder Beitrag nennt Quellen mit Abrufdatum und ein eigenes Standdatum. Er ordnet ein, statt eine Rechtsauskunft oder eine Google-Position zu versprechen.

Wozu diese Texte da sind

Jede Zahl mit Quelle, jede Quelle mit Abrufdatum.

Begriffe in Kürze: das Glossar.

Diese Texte verkaufen nichts. Der Rest dieser Website beantwortet Fragen, die jemand stellt, der die Agentur schon gefunden hat: was etwas kostet, wie lange es dauert, wer es baut. Die Fragen davor stellt jemand, der noch gar keinen Anbieter sucht. Er will wissen, ob ein Baukasten für seinen Betrieb reicht, ob ihn ein Gesetz betrifft, von dem er gehört hat, und ob der Preis, den ihm jemand genannt hat, im üblichen Rahmen liegt. Genau diese Fragen stehen hier, und die Anfrage steht erst am Ende der Seite.

Der Unterschied dieser 30 Texte zu den hundert anderen, die dieselbe Frage beantworten, ist nicht der Ton, sondern die Belegpflicht. Jede Zahl darin hat eine Quelle, und jede Quelle hat ein Abrufdatum. Beides steht vollständig am Ende des jeweiligen Textes und ist anklickbar, damit Sie nachsehen können, statt mir glauben zu müssen.

Wo Sie anfangen, hängt von Ihrer Frage ab. Ums Geld geht es in Was kostet eine Website? und bei den laufenden Kosten nach dem Livegang. Vor der Entscheidung helfen der Vergleich WordPress, Baukasten oder Agentur, der Text zur Website fürs Handwerk und der zur eigenen Seite für eine Ferienwohnung. Rechtlich wichtig ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer schon eine Seite hat und gefunden werden will, liest, was GEO ist, wie lange Google bis zur Aufnahme braucht, wie man das Google-Unternehmensprofil einrichtet und wie ein Umzug ohne Ranking-Verlust gelingt. Wer schneller Anfragen braucht, als die unbezahlte Suche sie bringt, liest, was Google Ads einem Entrümpler oder Handwerker bringen.

Bei Rechtsthemen ist die Quelle die Fundstelle selbst, also das Gesetz und der Paragraf, und nicht der Beitrag einer Agentur, die daraus etwas verkaufen will. Der Unterschied klingt akademisch und ist es nicht: Ein Gesetzestext sagt, was gilt. Ein Agenturbeitrag sagt, was die Agentur verkaufen möchte, und lässt gern die Ausnahme weg, die für den Leser die wichtigste Stelle wäre.

Wo keine belastbare Zahl existiert, steht das da, statt dass eine erfunden wird. Für Agenturpreise etwa gibt es in Deutschland keine unabhängige Preiserhebung; was dazu im Netz kursiert, stammt fast immer von Agenturen selbst. Solche Lücken bleiben in den Texten stehen und werden benannt. Eine erfundene Zahl wäre bequemer zu lesen und wertlos, sobald jemand sie prüft. Und jede Adresse in der Quellenliste wird aufgerufen, bevor sie dort steht. Ein Abrufdatum neben einer Seite, die gar nicht mehr lädt, wäre der unauffälligste Weg, diesen Anspruch auszuhöhlen: Die Zahl daneben stimmt, der Text liest sich sauber, und beim Korrekturlesen fällt nichts auf. Was wörtlich in Anführungszeichen steht, ist deshalb auch wörtlich so zitiert und nicht sinnwahrend umgestellt.

Auf jeder Karte steht deshalb, aus wie vielen Kapiteln ein Text besteht, auf wie viele Quellen er sich stützt und wann er zuletzt geprüft wurde. Das Standdatum ist keine Formalie. Bei Texten, die Gesetzeslage und Marktzahlen zitieren, ist es Teil der Aussage: Dieselbe Zahl aus einem anderen Jahr ist eine andere Zahl. Wenn ein Text hier alt aussieht, dann ist er es auch. Auf der Karte steht dabei das Datum der letzten Recherche, nicht das der letzten Textänderung. Beides wird getrennt geführt, weil es zwei verschiedene Dinge sind: Wer einen Einleitungssatz umformuliert, hat den Text geändert und die Rechtslage nicht neu nachgeschlagen. Ein Standdatum, das bei jeder Korrektur mitwandert, würde eine Prüfung behaupten, die es nicht gegeben hat, und wäre damit schlechter als gar keins.

Was diese Texte nicht sind: eine Rechtsberatung. Sie geben eine Rechtslage wieder und nennen dazu die Fundstelle. Rechtstexte für Dritte zu erstellen oder im Einzelfall zu beraten, ist Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG und einem Nicht-Anwalt untersagt. Wer eine verbindliche Auskunft für seinen eigenen Betrieb braucht, bekommt sie bei einem Anwalt und nicht auf dieser Seite.

Was sie ebenso wenig sind: neutral. Ich baue Websites und verdiene daran. Deshalb steht in diesen Texten auch der Fall, in dem meine Arbeit die falsche Antwort ist. Wer Zeit und Lust hat, seine Seite selbst zu pflegen, und wem eine Visitenkarte im Netz genügt, fährt mit einem Baukasten besser; das steht so im Vergleich und ist die Auskunft, die ich am Telefon regelmäßig gebe. Wer diesen Fall verschweigt, verkauft, statt zu erklären.