Wozu braucht ein Betrieb diesen Eintrag?
Wer in der Nähe nach einem Gewerk, einer Praxis oder einem Laden sucht, bekommt zuerst eine Karte mit einer Handvoll Einträgen. Diese Einträge stammen nicht von der Website, sondern aus dem Unternehmensprofil. Wer keines hat, kann dort nicht erscheinen, egal wie gut die eigene Seite ist.
Der Eintrag beantwortet genau die Fragen, die vor einem Anruf stehen: Wo ist das, habt ihr jetzt offen, wie ist die Nummer, wie komme ich hin. Auf dem Handy führt er direkt zu Anruf und Route, ohne dass jemand eine Seite öffnen muss.
Anlegen und Anspruch erheben kostet nach Googles eigener Hilfeseite nichts. Es gibt keine Gebühr und keinen Bezahlweg, der etwas beschleunigt.
Wie wird ein Profil angelegt und bestätigt?
Der Weg ist immer derselbe: Betrieb eintragen oder Anspruch auf einen bestehenden Eintrag erheben, Angaben ausfüllen, Bestätigungsweg wählen. Die Bestätigung ist der Schritt, an dem es hängen bleibt, und sie lässt sich nicht abkürzen.
Google bietet je nach Betrieb und Land verschiedene Wege an: Anruf oder Kurznachricht mit einem Code, E-Mail, ein Videoanruf, bei dem der Standort und die Berechtigung gezeigt werden, eine Postkarte mit Code, und bei bestehender Search Console die Bestätigung über die Website. Welche Wege angeboten werden, entscheidet Google, nicht der Betrieb.
Die Prüfung kann nach dem Absenden noch einige Tage laufen. In dieser Zeit ist das Profil angelegt, aber nicht vollständig sichtbar. Wer in dieser Phase noch einmal von vorn anfängt, verlängert sie meist nur.
Welche Angaben verlangt Google genau so und nicht anders?
Die Richtlinien zur Darstellung sind knapp und werden durchgesetzt. Ein Verstoß führt nicht zu einer Rückfrage, sondern zur Sperre des Eintrags, und die zurückzuholen dauert länger, als es gedauert hätte, es gleich richtig zu machen.
- Der Name ist der Name des Betriebs. Google verlangt, den Betrieb so darzustellen, wie er es auch außerhalb des Internets auf Schildern und auf Briefpapier tut. Keine Suchbegriffe, keine Werbezeile, kein Ort im Namen, wenn er nicht im Namen steht.
- Eine Anschrift gehört nur in das Profil, wenn Kunden dort auch bedient werden. Ein Postfach ist ausdrücklich unzulässig. Wer nur zum Kunden fährt, gibt statt der Anschrift ein Einzugsgebiet an.
- So wenige Kategorien wie möglich, dafür die richtige Hauptkategorie. Sie ist die Angabe, an der die meisten Suchanfragen hängen.
- Öffnungszeiten, die stimmen, samt Feiertagen. Eine falsche Zeit ist der einzige Fehler in dieser Liste, der direkt vor einer verschlossenen Tür endet.
- Name, Anschrift und Telefonnummer exakt so wie auf der Website und in allen Verzeichnissen, bis zur Abkürzung und zur Schreibweise der Straße. Abweichungen schwächen die Zuordnung, ohne dass irgendwo eine Meldung erscheint.
- Eigene Fotos statt gekaufter. Der Eintrag ist der Ort, an dem jemand sehen will, wie es bei Ihnen aussieht.
Wonach richtet sich die Reihenfolge im Kartenfeld?
Google nennt in seiner Hilfe drei Faktoren. Relevanz meint, wie gut das Profil zu dem passt, wonach gesucht wurde. Entfernung meint, wie weit der Betrieb vom Suchenden weg ist. Bekanntheit meint den Bekanntheitsgrad des Ortes; bekannte Orte erscheinen mit größerer Wahrscheinlichkeit.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens ist die Entfernung nichts, woran sich schrauben lässt: Wer in Kücknitz sitzt, wird für eine Suche in Eutin nicht der nächste sein. Zweitens ist Relevanz der Teil, der in der eigenen Hand liegt — vollständige Angaben, richtige Kategorie, echte Leistungen im Klartext.
Was nicht geht, sagt Google in derselben Hilfe: Ein besseres lokales Ranking kann nicht eingefordert werden, auch nicht gegen Bezahlung. Wer Ihnen einen Platz im Kartenfeld verkauft, verkauft Ihnen etwas, das er nicht hat.
Was gilt für Bewertungen?
Bewertungen sind der sichtbarste Teil des Profils und der einzige, den der Betrieb nicht selbst schreibt. Fragen dürfen Sie danach, und das ist auch der einzige Weg, der zulässig ist.
Googles Richtlinien für Nutzerbeiträge verlangen, dass Beiträge auf Erfahrungen beruhen, die tatsächlich an einem Ort oder mit einem Unternehmen gemacht wurden. Unzulässig sind bezahlte Bewertungen, auch wenn nur in Sachleistungen bezahlt wurde, und Beiträge, die über mehrere Konten von einer Person oder auf deren Anfrage veröffentlicht werden. Ausdrücklich genannt sind auch Interessenkonflikte, etwa durch eine frühere Beschäftigung oder ein vertragliches Verhältnis.
Praktisch heißt das: keine Bewertungen von Angehörigen, keine von Mitarbeitern, keine gekauften. Antworten Sie stattdessen auf die, die kommen — auch auf die schlechten, und sachlich. Diese Antwort liest nicht der Verfasser, sondern der nächste Interessent.
Und wie steht es um mein eigenes Profil?
Ich habe kein bestätigtes Unternehmensprofil. Das steht so in der eigenen Dokumentation dieser Website, und es steht auch hier, weil ein Ratgeber, der etwas empfiehlt, was der Verfasser selbst nicht umgesetzt hat, das dazusagen muss.
Der Grund ist kein grundsätzlicher: Der Betrieb ist jung, und die Bestätigung liegt beim Inhaber und nicht bei einem Werkzeug. Solange es nicht bestätigt ist, bleibt auch das Feld für verknüpfte Profile im strukturierten Datensatz dieser Website leer — ein erfundener Eintrag dort würde die Website mit dem falschen Betrieb verknüpfen.
Für einen Kunden ändert das nichts am Rat. Es ändert nur die Reihenfolge: Das Profil legt der Inhaber an, weil die Bestätigung an ihm hängt. Was ich dazu tue, ist die Website so aufzustellen, dass Name, Anschrift und Telefonnummer dort mit dem Profil übereinstimmen, und die Bestätigung über die Search Console vorzubereiten.