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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website https://webagentur-scherzinger.com von Webagentur Scherzinger mit allen Unterseiten.

Rechtlicher Rahmen

Webagentur Scherzinger ist ein Einzelunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro, also ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nummer 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, gelten die Anforderungen des Gesetzes nach § 3 Absatz 3 BFSG nicht. Eine Pflicht zu dieser Erklärung besteht deshalb nicht.

Ich möchte trotzdem, dass möglichst viele Menschen diese Website ohne Hürden benutzen können, und veröffentliche diese Erklärung freiwillig. Was das Gesetz verlangt und für wen, steht ausführlich im Ratgeber Barrierefreie Website: was das BFSG verlangt.

Was umgesetzt ist

Diese Punkte prüfe ich mit eigenen automatischen Werkzeugen. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle gibt es nicht, und automatische Werkzeuge finden nicht jede Barriere.

Barriere gefunden? Sagen Sie es mir

Wenn Sie auf einer Seite nicht weiterkommen oder einen Inhalt in einer anderen Form brauchen, melden Sie sich. Ich antworte so schnell wie möglich und helfe Ihnen bei Bedarf direkt am Telefon weiter.

Telefon: 0151 57869958
E-Mail: info@webagentur-scherzinger.com

Marktüberwachungsstelle

Zuständig für die Überwachung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg: mlbf-barrierefrei.de.

Stand: 02.10.2026