Inhaber und Verwalter sind zwei Rollen
Bei einer Domain gibt es zwei Rollen, die im Alltag gern verwechselt werden. Der Inhaber ist die Person oder Firma, für die die Domain eingetragen ist. Der Verwalter ist der Provider, über den die Eintragung technisch läuft. Die DENIC, die Genossenschaft, die die .de-Adressen führt, beschreibt das so:
„Jede .de-Domain wird durch einen Provider oder DENICdirect verwaltet. Als Domaininhaber können Sie Ihren Provider jederzeit wechseln.“
Quelle: DENIC eG, Providerwechsel, abgerufen am 13.10.2026
Daraus folgt, worauf es ankommt: Der Wechsel zu einem anderen Provider ist das Recht des Inhabers. Steht in der Datenbank der DENIC die Agentur als Inhaberin, liegt die Entscheidung, ob und wann die Domain umzieht, zunächst bei ihr, auch wenn Sie die Domain bezahlt haben und die Adresse auf Ihrer Visitenkarte steht. Steht dort Ihr Betrieb, verwaltet die Agentur nur, und Sie können sie wechseln.
Die DENIC schreibt in ihren Antworten außerdem, dass bei jeder Registrierung ein Vertragsverhältnis zwischen dem Domaininhaber und der DENIC als Registrierungsstelle entsteht, auf welchem Weg auch immer sie beauftragt wurde. Der Inhaber ist also Vertragspartner der Registrierungsstelle, nicht der Provider.
Welche Konstruktion vorliegt, steht im Vertrag und im Registereintrag, nicht auf der Rechnung. Beides lässt sich vor der Unterschrift prüfen.
| Rolle | Wer das ist | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Domaininhaber | Person oder Firma, für die die Domain bei der DENIC eingetragen ist | darf den Provider wechseln und die Domain übertragen lassen |
| Verwalter | der Provider, über den die Domain läuft | führt den Eintrag technisch, ist aber nicht Eigentümer der Adresse |
| Agentur | je nach Vertrag Inhaberin, Vermittlerin oder nur Ansprechpartnerin | hier lohnt die Frage, in welcher Rolle sie auftritt |
Nachsehen: die Domainabfrage der DENIC
Die DENIC betreibt eine öffentliche Domainabfrage, das frühere Whois. Sie zeigt zu jeder .de-Adresse den Status, technische Daten wie die Nameserver und, wer die Domain verwaltet. Ob auch der Inhaber sichtbar ist, hängt davon ab, wer er ist. Bei juristischen Personen, also etwa einer GmbH oder einem Verein, stehen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers in der Abfrage. Bei Einzelunternehmern und anderen natürlichen Personen sieht es anders aus:
„Bei Domains natürlicher Personen bleiben personenbezogene Inhaberdaten aus Datenschutzgründen weiterhin geschützt.“
Quelle: DENIC eG, Infos zur Domainabfrage (Whois), abgerufen am 13.10.2026
Für einen Handwerker oder Einzelunternehmer heißt das: Von außen sehen Sie nur das Registrierungsdatum und den Verwalter, nicht, ob als Inhaber Ihr Name eingetragen ist. Sind Sie der Inhaber, können Sie Ihre Daten trotzdem einsehen: In der Domainabfrage gibt es den Punkt „Informationen zum Domaininhaber“. Dort tragen Sie Ihre Postleitzahl oder E-Mail-Adresse ein, die DENIC schickt einen zeitlich begrenzten Link an die hinterlegte Adresse.
Das ist ein einfacher Test, ob Sie Inhaber sind: Kommt die Mail nicht bei Ihnen an, ist dort eine andere Adresse hinterlegt, etwa die der Agentur. Das beweist noch nicht, wer Inhaber ist, ist aber ein Grund nachzufragen.
| Inhaber ist … | Öffentlich sichtbar | Nur für den Inhaber |
|---|---|---|
| eine juristische Person (GmbH, Verein) | Name und Anschrift, E-Mail, Telefon, Registrierungsdatum, Verwalter | dieselben Daten, per Link auf Anforderung |
| eine natürliche Person (Einzelunternehmer, Privatperson) | Registrierungsdatum und Verwalter | alle hinterlegten Inhaberdaten, per Link auf Anforderung |
Der Providerwechsel: was AuthInfo ist
Zieht eine .de-Domain zu einem anderen Provider, läuft das über ein Passwort, das die DENIC AuthInfo nennt. Es geht so, wenn der bisherige Provider mitspielt:
- Der Inhaber beauftragt den bisherigen Provider, eine AuthInfo zu erstellen.
- Der Provider übermittelt die verschlüsselte AuthInfo an die DENIC und teilt sie dem Inhaber mit.
- Der Inhaber gibt die AuthInfo an den neuen Provider weiter.
- Der neue Provider stellt mit der AuthInfo den Wechselantrag bei der DENIC. Stimmt sie überein, zieht die Domain sofort um.
Wenn eine bestehende Website samt Domain zu mir umziehen soll, beschreibt die Leistungsseite den Ablauf: Website überarbeiten lassen
Die Domain auf sich selbst übertragen: der Inhaberwechsel
Steht die Agentur als Inhaberin im Register und soll die Domain auf Ihren Betrieb übergehen, nennt die DENIC dafür zwei Wege. Beim ersten beauftragen beide Seiten, der alte und der künftige Inhaber, gemeinsam den Provider; er aktualisiert die Inhaberdaten bei der DENIC. Beim zweiten lässt der bisherige Inhaber über seinen Provider ein AuthInfo-Passwort erzeugen und hinterlegen und gibt es an den künftigen Inhaber weiter; der neue Provider führt dann Provider- und Inhaberwechsel in einem Schritt durch.
Für Sie als Auftraggeber folgt daraus eine Frage, die in den Vertrag gehört: Auf welchem der beiden Wege übertragen Sie die Domain, und was muss die Agentur dafür tun? Fehlt die Antwort im Vertrag, ist das ein Grund, vor der Unterschrift nachzufragen.
Wenn der Provider nicht mehr antwortet
Der unangenehme Fall ist der, in dem die Agentur nicht mehr erreichbar ist, aufgegeben hat oder den Wechsel verschleppt. Die DENIC kennt dafür einen zweiten Weg. Ist der bisherige Provider nicht aktiv, kontaktieren Sie den neuen Provider. Er beantragt die AuthInfo direkt bei der DENIC, und die DENIC schickt sie per Einschreiben an die Adresse, die in den Domain-Daten hinterlegt ist.
Zwei Dinge sollten Sie daraus mitnehmen. Erstens: Das Einschreiben geht an die hinterlegte Adresse. Ist dort die Agentur eingetragen, geht es an sie, und Sie stehen ohne Zugriff da. Zweitens: Die AuthInfo ist begrenzt gültig, die DENIC schreibt dazu:
„Der Code verfällt nach 30 Tagen automatisch und muss dann neu angefordert werden“
Quelle: DENIC eG, Providerwechsel, abgerufen am 13.10.2026
Wer den Wechsel plant, fordert die AuthInfo also erst an, wenn der neue Provider bereitsteht. Beide Anbieter eine Weile parallel laufen zu lassen, ist nach meiner Einschätzung die sicherere Reihenfolge, damit Website und E-Mail-Adressen zur Domain nicht ausfallen.
Für den Fall, dass ein Provider seine Arbeit ganz einstellt, hat die DENIC das TRANSIT-Verfahren: Wird eine Domain nicht mehr von einem Provider verwaltet, geht sie in die direkte Verwaltung der DENIC über und wird vorerst nicht gelöscht. Die DENIC schreibt den Inhaber mit einem Brief an, und der Inhaber muss innerhalb einer Frist entscheiden: in der kostenpflichtigen Verwaltung der DENIC bleiben, per AuthInfo zu einem Provider wechseln oder die Domain löschen lassen. Der Brief geht an die bei der DENIC hinterlegte Adresse, und die DENIC weist ausdrücklich darauf hin, dass die Inhaberdaten dafür aktuell sein müssen. Auch das spricht dafür, die eigene Adresse als Inhaber einzutragen und nicht die der Agentur.
Checkliste vor der Vertragsunterschrift
Die Fragen unten gehören in das Gespräch mit jeder Agentur, die Ihre Website baut und die Domain mit anlegt. Die Spalte „Wonach Sie suchen“ ist meine Einschätzung, keine Norm. Das ist keine Rechtsberatung (§ 2 RDG); ob eine Klausel im Einzelfall trägt, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
| Frage | Wonach Sie suchen | Warnzeichen |
|---|---|---|
| Wer wird als Domaininhaber eingetragen? | Ihr Betrieb, mit Ihren Daten | „Das regeln wir intern“ ohne Antwort |
| Kann ich die Übertragung jederzeit verlangen? | ja, schriftlich im Vertrag | Übertragung nur nach Ende einer langen Laufzeit |
| Gibt der Anbieter die AuthInfo heraus, und bis wann? | ja, auf Anforderung, mit genanntem Weg | keine Aussage, Herausgabe nur gegen Gebühr |
| Bekomme ich die Dateien der Website? | ja, mit den Zugängen | Seite lässt sich nur beim Anbieter betreiben |
| Wer bezahlt die Domain, und was passiert bei Kündigung? | klare Zuordnung, Frist, Übergabeweg | Domain verfällt oder bleibt beim Anbieter |
| Wer hat die Zugänge zu Profil und Search Console? | Sie sind Inhaber des Kontos | Konten laufen auf den Anbieter |
Wie ich es handhabe
Domain und Zugänge sind bei mir im Vertrag geregelt, und zwar bei jeder Website, die ich baue. So lautet die Regelung:
Domain und Hosting laufen über mein Anbieterkonto, damit ich bei einer Störung sofort eingreifen kann: in der Betreuung im Preis, ohne Betreuung 12 Monate ohne weitere Kosten. Sie können jederzeit verlangen, dass ich die Domain auf Sie oder einen Anbieter Ihrer Wahl übertrage und Ihnen alle Dateien der Website übergebe; wie das abläuft, steht im Vertrag.
Zugänge, die nur Ihr Projekt betreffen — Google-Unternehmensprofil, Search Console und, sofern gebucht, Google Ads —, bekommen Sie spätestens bei der Abnahme.
Ohne Betreuung bleiben Domain und Hosting 12 Monate ohne weitere Kosten bei mir stehen. Danach sprechen wir miteinander, oder ich übergebe Ihnen die Seite mit Domain, Dateien und Zugängen. Eine Jahrespauschale für die Domain gibt es nicht.
Mehr als das, was im Vertrag steht, sage ich hier nicht zu; der Vertrag ist maßgeblich. Fragen dazu beantworte ich vor der Unterschrift im Gespräch.
Was zu einer Website bei mir gehört und was sie kostet, steht auf der Leistungsseite: Webdesign für kleine Betriebe