Link und QR-Code im Profil finden
Google erlaubt ausdrücklich, Kunden um eine Bewertung zu bitten, und gibt dafür zwei Werkzeuge an die Hand: einen Link und einen QR-Code, beide führen direkt zum Formular für Ihr Profil. Sie erzeugen sie im Unternehmensprofil. Nach Googles Hilfe lässt sich der QR-Code derzeit nur in einem Computerbrowser erzeugen, nicht auf dem Handy. In meinem Profil heißt der Menüpunkt „Um Rezensionen bitten“; die Bezeichnung kann sich bei Google ändern, suchen Sie notfalls nach „Rezensionen“.
Zwei Dinge sollten Sie vor dem Drucken prüfen. Erstens: Scannen Sie den Code mit dem eigenen Handy und sehen Sie nach, ob im Formular der Name Ihres Betriebs steht und nicht der eines fremden; eine falsche Kennung schickt Ihre Kunden sonst zu einem anderen. Zweitens: Der Kunde braucht ein Google-Konto, wie Google schreibt:
„Kunden müssen in einem Google-Konto angemeldet sein, um eine Rezension zu verfassen.“
Quelle: Google Unternehmensprofil-Hilfe, Tipps für mehr Rezensionen, abgerufen am 13.10.2026
Das ist die Hürde, an der die meisten Bitten scheitern: Wer kein Konto hat, schreibt nichts. Ich habe deshalb eine eigene kurze Adresse eingerichtet, die auf das Google-Formular weiterleitet, und eine zweite Seite mit je einem Knopf für mehrere Plattformen. Der QR-Code meiner Bewertungsbitte führt dorthin; wer lieber ein anderes Portal nutzt, findet es dort.
Wer Gäste beherbergt, sammelt Bewertungen auch auf Buchungsportalen. Ob sich solche Bewertungen auf die eigene Seite übernehmen lassen, beantwortet der Ratgeber Bewertungen für Vermieter: Plattform und Google. Für ein Lokal, in dem Gäste vor dem Besuch auf Speisekarte und Bewertungen schauen, zeigt Website für Gastronomie: Was sie braucht und kostet, wie Profil und eigene Seite zusammenpassen.
| Weg | Wofür | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Link per Nachricht oder E-Mail | direkt nach der Abnahme, wenn der Kunde ohnehin am Handy ist | den Link vor dem Versand selbst öffnen |
| QR-Code auf der Rechnung | Kunden, die später in Ruhe lesen | ausgedruckt mit dem Handy testen, genug Größe und Kontrast |
| QR-Code als Aushang oder am Fahrzeug | Betriebe mit Laufkundschaft oder sichtbarem Auto | Google nennt das Anbringen im Geschäft ausdrücklich als Möglichkeit |
| Kurze Adresse auf der Website | Visitenkarte, Mailsignatur, Gesprächsende | nur auf das eigene Profil weiterleiten lassen |
Wann Sie fragen: nach dem Auftrag, nicht auf der Baustelle
Die beste Zeit ist, wenn das Ergebnis frisch ist und der Kunde Zeit hat: nach der Abnahme, mit der Rechnung, nach einem Dank für den Auftrag. Fragen Sie alle Kunden, nicht nur die, bei denen es glatt lief. Das ist keine Höflichkeitsregel, sondern Googles Richtlinie, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Auch der Ort der Bitte ist geregelt. Google verbietet, Kunden unter Druck zu setzen, solange sie noch vor Ort sind:
„Wenn Händler*innen um Rezensionen bitten, dürfen sie Nutzer*innen nicht dazu auffordern oder unter Druck setzen, Bewertungen zu hinterlassen oder Rezensionen zu schreiben, während sie sich noch vor Ort befinden.“
Quelle: Google, Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Richtlinien für Maps-Nutzer), abgerufen am 13.10.2026
Für einen Betrieb, der zum Kunden fährt, heißt das: nicht mit dem Handy in der Hand neben ihm stehen. Geben Sie den Link oder den Code mit und lassen Sie den Kunden zu Hause in Ruhe entscheiden. Ob und was er schreibt, ist seine Sache; Sie dürfen auch nicht verlangen, dass bestimmte Inhalte darin vorkommen.
Ein Satz, der ohne Druck auskommt und die Regeln einhält: „Wenn Sie ein paar Zeilen über Ihre Erfahrung mit uns schreiben möchten, finden Sie hier den Link, ganz gleich, wie sie ausfällt.“ Nicht in Ordnung wäre: „Wenn Sie zufrieden waren, geben Sie uns bitte fünf Sterne.“ Der erste Satz bittet um eine Erfahrung, der zweite um ein Ergebnis.
Was verboten ist
Googles Grundsatz steht in den Richtlinien für Beiträge auf Maps:
„Alle Beiträge bei Google Maps müssen auf Erfahrungen beruhen, die tatsächlich an einem Ort oder mit einem Unternehmen gemacht wurden.“
Quelle: Google, Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Richtlinien für Maps-Nutzer), abgerufen am 13.10.2026
Daraus folgt, was Händlern nicht gestattet ist. Die Tabelle nennt die Punkte, die im Alltag eines kleinen Betriebs vorkommen. Bei Verstößen kann Google Bewertungen entfernen und, so schreibt die Hilfe, Profile einschränken.
| Verbotenes Verhalten | Was Google dazu schreibt | Beispiel aus dem Alltag |
|---|---|---|
| Anreize für eine Bewertung | Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen für das Veröffentlichen einer Rezension sind nicht gestattet | Rabatt auf die nächste Rechnung, wenn der Kunde bewertet |
| Nur Zufriedene fragen | negative Rezensionen zu verhindern oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive zu bitten ist nicht gestattet | Die Bitte geht nur an Kunden, die sich bedankt haben |
| Eine Bewertung gegen Entgegenkommen entfernen lassen | ein Anreiz für die Überarbeitung oder Entfernung einer negativen Rezension ist nicht gestattet | Preisnachlass, wenn der Kunde seine Kritik löscht |
| Bewertungen aus dem Umfeld | Inhalte auf Grundlage eines Interessenkonflikts sind unzulässig, etwa durch Beschäftigung, vertragliche oder familiäre Beziehungen | Ehepartner, Mitarbeiter oder ein Kollege aus dem Gewerk bewertet |
| Bewertungen kaufen oder selbst schreiben | Rezensionen, für die direkt oder in Sachleistungen bezahlt wurde, sind nicht zulässig | ein Anbieter verkauft Bewertungspakete |
Was das Wettbewerbsrecht sagt (keine Rechtsberatung)
Neben Googles Regeln gibt es eine gesetzliche. Sie betrifft nicht das Einsammeln, sondern das Zeigen: Wer Bewertungen seiner Kunden auf der eigenen Website anzeigt, soll dazu sagen, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Nutzern stammen. § 5b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb lautet:
„Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.“
Quelle: Gesetze im Internet, § 5b UWG Wesentliche Informationen, abgerufen am 13.10.2026
Ich zeige auf dieser Website die Bewertungszahlen meiner Profile mit Link und Abrufdatum und schreibe darunter, dass ich nicht selbst prüfe, ob die Bewertenden meine Leistung genutzt haben; wie die Plattformen prüfen, beschreiben sie auf ihren Seiten. Ob eine bestimmte Gestaltung bei Ihnen den Anforderungen genügt, kann ich nicht beurteilen. Rechtsberatung im Einzelfall ist Anwälten vorbehalten, hier steht nur, was im Gesetz steht.
Auf Kritik antworten
Die erste kritische Bewertung kommt irgendwann, und die Antwort darauf liest nicht nur der Verfasser. Google rät dazu, freundlich, professionell und kurz zu antworten, und beschreibt die Haltung so:
„Handeln Sie als Freund, nicht als Verkäufer: Die Verfasser von Rezensionen sind bereits Kunden, daher brauchen Sie ihnen keine Angebote zu unterbreiten.“
Quelle: Google Unternehmensprofil-Hilfe, Tipps für mehr Rezensionen, abgerufen am 13.10.2026
Nicht jede Bewertung braucht eine öffentliche Antwort, schreibt Google; antworten Sie, wenn Sie etwas Neues beitragen können. Bei einer negativen gelten ein paar feste Regeln aus der Hilfe: keine privaten Daten des Verfassers nennen, ihn nicht persönlich angreifen, herausfinden, was passiert ist, Fehler offen zugeben, Lösungen anbieten, bei Bedarf entschuldigen, mit Namen oder Initialen unterschreiben und zeitnah antworten.
Was Sie nicht tun: die Bewertung löschen lassen wollen, indem Sie dem Kunden etwas anbieten. Das ist verboten, siehe oben. Verstößt eine Bewertung selbst gegen Googles Inhaltsrichtlinien, können Sie sie melden.
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