Warum Kunden die Seite eines Salons aufrufen
Wer nach einem Friseur sucht, will selten viel lesen. Er will wissen, ob der Salon in der Nähe liegt, ob heute oder morgen ein Platz frei ist und was der Schnitt kostet. Die meisten schauen dafür auf dem Handy nach, oft unterwegs. Eine Seite, die dafür drei Bildschirme Scrollen braucht, verliert den Kunden an den Salon, der die Antwort sofort zeigt. In der Kartenansicht sehen Kunden daneben die Google-Bewertungen des Salons; wie ein Salon sie auf erlaubtem Weg bekommt, steht in Google-Bewertungen bekommen: Link, QR-Code und was verboten ist.
Ein Friseursalon, ein Barbershop und ein Salon mit Kosmetikecke haben dabei verschiedene Schwerpunkte. Beim Barbershop zählt oft, ob man einfach vorbeikommen kann. Beim Salon mit Färbungen und Strähnen zählt eher, dass jemand vorab die Dauer und den ungefähren Preis versteht.
- Leistungen, nach denen Kunden wirklich suchen: Damenschnitt, Herrenschnitt, Färben, Bartpflege, Kinderhaarschnitt.
- Öffnungszeiten, Adresse und Telefonnummer ganz oben, auf dem Handy mit einem Tipp anrufbar.
- Der Weg zum Termin, ohne Umweg über drei Seiten.
- Fotos vom Salon und vom Team statt Bildern aus der Bilddatenbank.
Termin online: Anfrage, Buchungsdienst oder Anruf
Für die Terminvergabe gibt es drei Wege, und keiner ist für jeden Salon der richtige. Ein Anruf ist der einfachste, bindet aber Personal, während die Friseurin mit Kundschaft am Stuhl steht. Eine Terminanfrage über ein Formular entlastet das Telefon, bleibt aber eine Anfrage, keine feste Buchung. Ein Buchungsdienst eines Drittanbieters zeigt freie Zeiten live und trägt Termine in den Kalender ein.
Der dritte Weg hat eine rechtliche Seite, die beim Aussuchen gern übersehen wird. Ein eingebundenes Buchungsfenster lädt Inhalte von einem fremden Server und kann dabei Informationen im Browser des Besuchers speichern oder auslesen. Dafür verlangt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes grundsätzlich die Einwilligung des Besuchers, ausgenommen sind nur Vorgänge, die unbedingt erforderlich sind, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann. Ob das für das gewählte Werkzeug zutrifft, hängt vom Anbieter ab; die Datenschutzerklärung muss es ausweisen. Ein einfacher Link auf die Buchungsseite des Anbieters vermeidet das Einbinden, kostet dafür einen Klick.
Die Preisliste: Pflicht im Salon, gute Praxis im Netz
Ein Salon ist ein Anbieter von Leistungen gegenüber Verbrauchern, und dafür gilt die Preisangabenverordnung. Sie sagt in § 12 Absatz 1 Satz 1:
„Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis über die Preise für seine wesentlichen Leistungen oder über seine Verrechnungssätze nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 aufzustellen.“
Quelle: Preisangabenverordnung (PAngV), § 12 Absatz 1, abgerufen am 30.09.2026
Nach Absatz 2 hängt das Verzeichnis in den Geschäftsräumen, bei vorhandenem Schaufenster auch dort. Von einer Preisliste auf der Website spricht die Vorschrift nicht. Trotzdem gehört sie dorthin: Wer im Netz nach dem Preis eines Herrenschnitts sucht und keinen findet, ruft beim nächsten Salon an. Sobald Sie online Preise nennen, gilt außerdem § 3 Absatz 1, der Gesamtpreise verlangt.
Praktisch heißt das: keine Preise, die erst durch Zuschläge stimmen, und bei Leistungen, die von der Haarlänge abhängen, eine klare Staffel statt eines Preises, der nur für kurzes Haar gilt. Wie eine Staffel oder ein Ab-Preis rechtlich sauber formuliert wird, ist eine Frage für die Beratung durch einen Anwalt oder Ihre Handwerkskammer.
Bilder: Frisuren, Kunden und Rechte
Nichts wirbt für einen Friseur besser als ein gutes Foto einer gelungenen Frisur. Sobald ein Gesicht darauf zu erkennen ist, greift das Recht am eigenen Bild. Das Kunsturhebergesetz regelt in § 22, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen. Für die Website heißt das: Vor jeder Aufnahme im Salon die Einwilligung schriftlich einholen und aufbewahren, am besten mit dem Hinweis, dass das Foto auf der Website erscheint.
Wer keine Einwilligung hat, fotografiert die Frisur von hinten oder im Anschnitt. Auch Bilder von Models aus dem eigenen Team sind unproblematisch, sofern die Person zugestimmt hat. Bilder aus dem Netz zu kopieren ist dagegen das Muster einer teuren Abmahnung, weil dann zusätzlich die Rechte des Fotografen berührt sind.
Handwerksrolle und Impressum
Friseur ist in der Handwerksordnung als Nummer 38 der Anlage A aufgeführt, also als zulassungspflichtiges Handwerk. Nach § 1 Absatz 1 darf ein solches Handwerk selbständig nur betreiben, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist. Für die Website folgt daraus kein eigener Text, wohl aber ein Blick ins Impressum: § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt dort unter anderem Namen und Anschrift, eine schnelle Kontaktmöglichkeit und, wenn der Betrieb der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
Welche Angaben ein Salon im Einzelnen machen muss, ist eine Rechtsfrage. Ich prüfe das nicht im Einzelfall; das Impressum erzeuge ich mit einem anerkannten Generator und lege es Ihnen zur Freigabe vor.
So könnte die Startseite aussehen
Zur Anschauung ein Entwurf, nach dem Muster, das ich nach dem Gespräch zuerst baue: was ein Salon ohne Scrollen zeigen sollte: was er macht, wann er offen hat und wie man einen Termin anfragt. Er ist ein Beispiel für die Richtung und keine Vorlage zum Kopieren. Farben, Schrift und Aufbau richten sich nach dem Betrieb, und Fotos kommen von Ihnen.
Was die Website eines Salons kostet
Ein Friseursalon braucht in der Regel wenige Seiten: Start, Leistungen mit Preisen, Team und Salon, Kontakt. Bei mir gibt es zwei Wege, beide mit Endpreisen ohne Umsatzsteuer, weil ich Kleinunternehmer bin.
| Weg | Preis | Was dazugehört |
|---|---|---|
| Website mit Betreuung | 500 bis 1.000 € einmalig plus 250 € im Monat | Betreuung nach dem Start, 6 Monate fester Einstiegspreis |
| Website ohne Betreuung | 2.000 € einmalig | Seite gehört Ihnen, Pflege machen Sie selbst |
Was bei mir zu einer Website gehört und wie der Ablauf ist: Website erstellen lassen